Alltagshilfe finanziert durch die Krankenkasse bei
Schwangerschaft

Haushaltshilfe während und nach der Schwangerschaft
Wenn Sie während der Schwangerschaft oder in der Zeit nach der Geburt Unterstützung im Haushalt benötigen, steht Ihnen diese Hilfe zu.
Rechtlicher Anspruch auf Haushaltshilfe
Der Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im § 24h SGB gesetzlich geregelt.
Beispiele für Anspruchsgründe in Schwangerschaft und Wochenbett:
- Hyperemesis gravidarum (starke Übelkeit und Erbrechen während der Schwangerschaft)
- Frühzeitige Wehentätigkeit
- Ärztlich verordnete Bettruhe
- Verkürzter Gebärmutterhals mit Hinweis auf Frühgeburt
- Vorzeitige Öffnung des Muttermunds
- Komplikationen bei der Geburt
- Kaiserschnitt
- Postpartale Depression (Wochenbettdepression)
- Psychische Krisen
- Verzögerte Wundheilung
- Starker Blutverlust
- Wiederkehrende Brustentzündungen oder Milchstau
- Probleme beim Stillen
Dauer des Anspruchs:
Die Haushaltshilfe wird so lange gewährt, wie ein Arzt die Notwendigkeit bestätigt.
Keine Zuzahlung für Schwangere!
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Anspruch geltend zu machen und beraten Sie umfassend.
- 100 % Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
- Wir kümmern uns um die Antragstellung
- Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
- Kostenfreie Haushaltshilfe für Sie

Abrechnung über die Pflegekasse
Ihre Ansprüche im Überblick:
- Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bis zu 131 € pro Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsunterstützung. - Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2:
1.685 € pro Jahr stehen zur Verfügung, wenn pflegende Angehörige vertreten werden müssen – z. B. durch eine Alltagshilfe. - Zusätzliche Mittel aus der Kurzzeitpflege:
843 € pro Jahr können zusätzlich aus dem Budget der Kurzzeitpflege für Alltagshilfen verwendet werden. - Alltagshilfe zusätzlich zum Pflegegeld:
2.528 € jährlich stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zusätzlich zum Pflegegeld zur Verfügung.
Diese Beträge sind zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten und die Versorgung zu Hause unterstützen.
Unser Service:
- Direkte Abrechnung mit der Kasse
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Beratung zu allen Leistungen und Möglichkeiten
Jetzt informieren – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche unkompliziert zu nutzen!
Schritt für Schritt zum Alltagsbegleiter
Anfrage
Wir starten mit einem Hausbesuch, klären Ihre Wünsche und prüfen Ihr Pflegekassen-Budget. Danach erstellen wir Ihren individuellen Einsatzplan.
Erstgespräch
Ein guter Start: Beim Erstgespräch bei Ihnen zu Hause nehmen wir uns Zeit, hören zu und gestalten gemeinsam die passende Unterstützung.
Helferzuteilung
Gemeinsam ermitteln wir Ihren individuellen Unterstützungsbedarf, um Dauer und Häufigkeit der Hilfe festzulegen. Dabei achten wir auf feste, regelmäßige Einsatzzeiten – für mehr Planungssicherheit im Alltag.
Tätigkeitsbeginn
Unsere Haushaltshilfen beginnen direkt bei Ihnen vor Ort und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Haushaltsplan – Sie bestimmen, was wann gemacht wird.
Feedback
Um unsere Qualität stetig zu sichern, sind wir auf Ihr Feedback angewiesen. Sagen Sie uns jederzeit, wenn Ihnen etwas am Herzen liegt – wir hören zu.
Schritt für Schritt zum Alltagsbegleiter
Anfrage
Wir starten mit einem Hausbesuch, klären Ihre Wünsche und prüfen Ihr Pflegekassen-Budget. Danach erstellen wir Ihren individuellen Einsatzplan.
Erstgespräch
Ein guter Start: Beim Erstgespräch bei Ihnen zu Hause nehmen wir uns Zeit, hören zu und gestalten gemeinsam die passende Unterstützung.
Helferzuteilung
Gemeinsam ermitteln wir Ihren individuellen Unterstützungsbedarf, um Dauer und Häufigkeit der Hilfe festzulegen. Dabei achten wir auf feste, regelmäßige Einsatzzeiten – für mehr Planungssicherheit im Alltag.
Tätigkeitsbeginn
Unsere Haushaltshilfen beginnen direkt bei Ihnen vor Ort und erstellen gemeinsam mit Ihnen
einen individuellen Haushaltsplan –
Sie bestimmen, was wann gemacht wird.
Feedback
Um unsere Qualität stetig zu sichern, sind wir
auf Ihr Feedback angewiesen. Sagen Sie uns jederzeit, wenn Ihnen etwas am Herzen liegt
– wir hören zu.